Ärztliche Bescheinigung über die Sportgesundheit

Zur Information für alle die es interessiert:

Das Attest muss lediglich bestätigen, dass „aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen, dass [Name], [Vorname], geboren am [XX.YY.ZZZZ] in [Stadt], wohnhaft in [Stadt], Schwimmsport zu betreiben“.

Der Umfang der Untersuchung lieht im Ermessen der behandelnden Ärzte.

Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil – in der Fassung vom 09. Mai 2015

§ 8 Sportgesundheit

  1. Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
  2. Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis
    nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
  3. Die Mitglieder der Nationalmannschaften haben ihre Sportgesundheit gegenüber dem zuständigen Vorsitzenden der Fachsparte durch ein ärztliches Zeugnis der lizenzierten Zentren des DOSB nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis dürfen sie nicht in der Nationalmannschaft trainieren und eingesetzt werden.
  4. Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer zulässt, ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.

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